Die Bundestagswahl 2009

Am 27. September 2009 haben die Deutschen wieder die Wahl. Bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag geht es um Parlament und Regierung für die nächsten vier Jahre. Wer hat am Ende die Nase vorn? Und was wird überhaupt gewählt?

Warum wählen wir den Bundestag?

Das Wahlrecht ist keine lästige Pflicht, sondern ein Recht, um welches uns viele Menschen, die in Diktaturen oder anderen totalitären Staaten leben, beneiden. Es ist in Artikel 20 II des Grundgesetzes (GG) verankert:

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen sowie durch Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung ausgeübt" , heißt es da. Dieser Grundsatz gilt für alle nach Bundes und Landesverfassungen zu wählenden Parlamente. Wahlberechtigt ist jeder volljährige Bürger, also jeder der mindestens 18 Jahre alt ist. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt (Artikel 39 GG).

Abgeordnete

Auch wenn es in den Fernsehdebatten, auf Plakaten und in Zeitungsberichten immer nur um die beiden Kanzlerkandidaten geht, kann der Bürger keinen Bundeskanzler direkt wählen. Selbst die Entscheidung, wer nun Minister wird, liegt nicht in der Hand des Wählers. Der Wähler kann nur seinen Abgeordneten wählen, der normalerweise einer Partei angehört und volljährig sein muss.

Abgeordnete sind Volksvertreter, die nur ihrem Gewissen folgen sollen. Leider wird in der Realität das Parteiprogramm als wichtiger eingestuft. In den vier Jahren einer Wahlperiode kann ein Abgeordneter sein Amt nur verlieren, wenn er freiwillig verzichtet oder straffällig geworden ist. Wer aus einer Partei ausgeschlossen wird, behält seinen Sitz, bleibt parteilos oder schließt sich einer anderen Partei an.

Bundeskanzler

Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung. Er wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag gewählt und anschließend vom Bundespräsidenten ernannt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und entlassen (Art. 65 GG). Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste.

Wie wird gewählt?

Bei der Bundestagswahl hat der Wähler zwei Stimmen. Auf dem Wahlzettel gibt es 2 Spalten, und in jeder Spalte darf nur ein Kreuz gemacht werden. Jede zusätzliche Bemerkung macht den Wahlzettel ungültig!

Die linke Spalte enthält die Erststimme für die Wahlkreiskandidaten.

Es gibt eine bestimmte Anzahl an Wahlkreisen, in denen die Parteien ihre Kandidaten aufstellen können. Gewählt ist, wer die meisten Erststimmen erhält. Alle Wahlkreissieger ziehen dann in den Bundestag ein. Damit ist die eine Hälfte der 598 Sitze durch Direktmandate vergeben.

Wahlentscheidend ist aber die Zweitstimme in der rechten Spalte, damit werden die Landeslisten der Parteien gewählt.

Der Anteil der Zweitstimmen bestimmt die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag, welche nach dem Verhältnisverfahren (Hare-Niemeyer) berechnet werden.

Die Sitzverteilung im Bundestag

Die gewonnenen Direktmandate werden auf die Zahl der Sitze angerechnet, welche eine Partei entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil gewonnen hat. Die dann noch verbleibenden Sitze werden mit Kandidaten von den jeweiligen Landeslisten besetzt.

Dem 15. Deutschen Bundestag (2002-2005) gehören zum Zeitpunkt der Neuwahl 601 Abgeordnete an, zwei mehr als normalerweise vorgesehen ist - das lag an den so genannten Überhangmandaten: Wenn eine Partei mehr Direktmandate errungen hat, als ihr Bundestagssitze gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, darf sie diese Mandate behalten und bekommt dadurch mehr Sitze. Damit erhöht sich auch die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag. Bis Mitte 2004 waren es sogar 603 Abgeordnete, inzwischen ist eine Mandatsinhaberin verstorben, ein Abgeordneter hat sein Mandat abgegeben.

Diese Überhangmandate gehen zu Lasten der kleinen Parteien, die keine Überhangmandate erhalten.

Die Wahl am 27. September

Am 27. September haben die Deutschen wieder die Möglichkeit ihr Parlament zu wählen. 598 Sitze im 17. Deutschen Bundestag sind zu vergeben. Insgesamt treten 27 Parteien mti einer Landesliste an und kämpfen darum, die Fünf-Prozent-Hürde zu übertreffen und somit in den Bundestag einziehen zu können. Die Parteien, die in der letzten Legislaturperiode im Parlament saßen und die höchstwahrscheinlich auch in diesem Jahr dabei sein werden sind: CDU/CSU, SPD, FDP, GRÜNE und Die Linke.

Kanzlerin Merkel will im Amt bleiben.


Das Kanzlerduell

Wie bei jeder Wahl gibt es auch bei der Bundestagswahl 2009 ein Duell zwischen den beiden großen Volksparteien CDU und SPD. Bisher kam jeder deutsche Bundeskanzler aus einer dieser Parteien. Für die CDU tritt die amtierende Bundeskanzlerin Angela Merkel an, während die SPD den derzeitigen Außenminister Frank-Walter Steinmeier ins Rennen schickt.

Kann Steinmeier mit der SPD das Ruder noch herumreißen?

Die CDU/CSU-Fraktion erhofft sich, zusammen mit der FDP eine bürgerliche Koalition und somit eine Regierungsmehrheit bilden zu können. Für die SPD wird es schwer werden, eine Mehrheit zu finden. In den Umfragen hat sie derzeit nur um die 20 Prozent was selbst in einer Koalition mit den Grünen nicht zur Mehrheit reicht. Ob man sich mit Der Linken zusammentut ist fraglich, aber vielleicht setzt die SPD ja noch zum Endspurt an. Ein spannender Wahlabend wird es auf jeden Fall.

Mehr über die Geschichte der Wahlen in Deutschland findest du hier.

Mehr Informationen

Mehr Informationen zu Politik Allgemein und zur Bundestagswahl im Besonderen findest du in unserem "Bundestagswahl-Spezial" oder bei Hanisauland.

Wer selbst einmal seine Meinung Politikern mitteilen möchte, kann an der Politikumfrage für Kinder von Unicef bei www.younicef.de/umfrage.html teilnehmen.

Mehr über den Bundestag erfahrt ihr im WAS IST WAS Band 126 Deutschland.

12. 9. 2005 Text: Roland Rosenbauer, Fotos: Autor, PhotoDisc, Quelle: Blickpunkt Bundestag // 30.08.09 Update: Jan Wrede, Bilder: Merkel: Aleph (cc-by-sa 2.5), Steinmeier: Sven Teschke (cc-by-sa 3.0)

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