Das Ende des Mittelalters: Der ewige Landfriede

Konflikte gewalttätig mit Fehden auszutragen war das gesamte Mittelalter über normal. Quelle: © matimix

Der Ewige Landfrieden - geschlossen am 7. August 1495 - deutete das Ende des Mittelalters an. Auf dem Reichstag zu Worms verkündete der deutsche König und spätere Kaiser Maximilian I. im Heiligen Römischen Reich das Verbot des mittelalterlichen Fehderechts.

Im Mittelalter war Deutschland kein großes, einheitliches Land wie wir es heute kennen, sondern es war in viele Fürstentümer aufgeteilt. Dabei kam es zwischen den einzelnen Fürsten und Lehnsherren immer wieder zu Streitigkeiten, die dann mit dem Schwert ausgetragen wurden. Gelegentlich artete das in richtige Kleinkriege aus. Diese Fehden abzuschaffen, war das Ziel der Landfriedensbewegung.

Das Fehderecht

Im Mittelalter gab es noch kein ein Gewaltmonopol des Staates oder eine andere gefestigte Rechtsordnung. Wenn sich eine Gemeinde, eine Stadt, ein Ritter oder ein Fürst in seinen Rechten verletzt sah, griff man zur Fehde. Zu jener Zeit galt dies als völlig legitim und war  die einzige Möglichkeit, Rechtsverletzungen zu ahnden.

Die erste Friedensbewegung

Im 12. Jahrhundert gab es die ersten Menschen, die diese Fehden als sinnlos erachteten und statt der Kämpfe friedliche Lösungen besser fanden. Es waren vor allem die Reichsfürsten und Reichsstädte, die ihre Ländereien befrieden und stabilisieren wollten.

Der Mainzer Landfriede

Im Jahre 1235 erließ Kaiser Friedrich II. auf dem Reichstag in Mainz das erste Gesetz in deutscher Sprache. Dieser so genannte Mainzer Landfriede war das  erste Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation.

Der Text umfasste 29 Artikel und enthielt neben strafrechtlichen Bestimmungen verschiedenster Art Vorschriften über Gerichts-, Münz-, Zoll- und Verkehrswesen, über das Geleit- und Befestigungsrecht, die Kirchenvogtei und das Hofrichteramt. Entscheidende und lange nachwirkende Bedeutung hatte aber die Regelung des Fehderechtes.

Der Ewige Landfriede

Schon mit dem Mainzer Landfrieden war das Fehderecht erheblich eingeschränkt worden. Allerdings sollte es noch 260 Jahre dauern, bis es im ewigen Landfrieden  am 7. August 1495 abgeschafft wurde. Damit war an die Stelle der Gewalt der Rechtsweg vor den Instanzen des Reiches und der Territorien getreten.

Der Friede beinhaltete ein unbefristetes Verbot des mittelalterlichen Fehderechts, die Verpflichtung der Reichsstände, im Falle von Streitigkeiten den Kaiser oder den jeweiligen Landesherren um Hilfe zu bitten, eine friedliche Lösung zu finden und stellte die Fehde unter Strafe. Dies galt für das gesamte Heilige Römische Reich Deutscher Nation.

Übrigens: Der Schutz des Landfriedens - also die Wahrung der inneren Sicherheit und die Ächtung organisierter nichtstaatlicher Gewalt zur Durchsetzung vermeintlicher Rechte - steht auch heute noch in unseren Gesetzestexten. Landfriedensbruch wird nach dem Strafgesetzbuch (§ 125 StGB) in Deutschland hart bestraft.