Der genetische Fingerabdruck ist eine der eindeutigsten Spuren in der Kriminalistik. Vor allem bei der Aufklärung von Tötungsdelikten wird die so genannte „forensische Molekulargenetik eingesetzt. Dieser „genetische Fingerabdruck“ kann unter anderem von Blut, Haaren oder Speichel gewonnen werden. Winzige Hautschüppchen reichen für eine DNA-Analyse aus.
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Die DNA (deutsch: DNS - Desoxyribonukleinsäure) ist bei jedem Menschen anders zusammengesetzt. Die Molekulargenetiker der Rechtsmedizin erstellen ein Gen-Profil, das in eine Datenbank gespeichert wird – die so genannte Gen-Datei. Anschließend können die Spezialisten der Kriminalpolizei die gespeicherten Werte mit den Daten eines Verdächtigen vergleichen.
Seit die Technik für die Analyse menschlicher Erbsubstanz perfekter und schneller geworden ist, wird der genetische Fingerabdruck nicht mehr nur bei Mord, Totschlag und Sexualdelikten angewendet. Auch Bankräuber sind schon damit überführt worden.
Bei etwa der Hälfte aller untersuchten Delikte werden Spuren mit Erbinformationen gefunden. In 90 Prozent dieser Fälle brächten DNA-Untersuchungen Hinweise auf die Täter, behauptet die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin.
Viel wichtiger ist aber die andere Seite dieser Technik: Die DNA-Analyse hat oft genug dazu beigetragen, Verdächtige zu entlasten. Unschuldig Einsitzende konnten dadurch wieder aus dem Gefängnis entlassen werden.