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Der Modellversuch "Begleitetes Fahren" - im Volksmund meist "Führerschein mit 17" genannt - wird schon seit Jahren diskutiert. Im Juli 2005 hat der Bundesrat endlich grünes Licht gegeben. Im Klartext heißt das: Das Bundesverkehrsministerium darf jetzt die Fahrerlaubnisordnung und die Fahrschüler-Ausbildungsordnung ändern. Im Rahmen der gesetzlichen Regelung darf dann jedes Bundesland für sich entscheiden, ob der Modellversuch eingeführt wird oder nicht.