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Im Mittelalter war Deutschland kein großes, einheitliches Land wie wir es heute kennen, sondern es war in viele Fürstentümer aufgeteilt.
Im Jahre 1235 erließ Kaiser Friedrich II. auf dem Reichstag in Mainz das erste Gesetz in deutscher Sprache. Dieser so genannte Mainzer Landfriede war das erste Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches.
Schon mit dem Mainzer Landfrieden war das Fehderecht erheblich eingeschränkt worden. Allerdings sollte es noch 260 Jahre dauern, bis es im ewigen Landfrieden gänzlich abgeschafft wurde.
Der Friede beinhaltete ein unbefristetes Verbot des mittelalterlichen Fehderechts, die Verpflichtung der Reichsstände, im Falle von Streitigkeiten den Kaiser oder den jeweiligen Landesherren um Hilfe zu bitten, eine friedliche Lösung zu finden und stellte die Fehde unter Strafe.
Auch wenn der Ewige Landfriede offiziell ab dem 7. 8. 1495 galt, brauchte es mehrere Generationen bis sich das Prinzip endlich durchsetzen könnte.
Wenn euch das Mittelalter interessiert, dann empfehlen wir euch WAS IST WAS Mittelalter Band 118. Viel Spaß beim Lesen.