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In diesem Gebäude residiert der Internationale Gerichtshof. Es ist der Friedenspalast in der holländischen Stadt Den Haag. In der Hauptstadt der Provinz Südholland ist der Regierungssitz der Niederlande. Seit 1831 ist sie Residenz des Königshauses. Den Haag ist mit rund 476.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt der Niederlande. Hier arbeiten die fünfzehn höchsten Richter der Erde. Kläger und Beklagte - also so genannte "Parteien" - können in diesem Gericht nur Staaten sein, die entweder Mitglieder der Vereinten Nationen (UN) sind oder das UN-Statut als verbindlich anerkannt haben. Diese Anerkennung wird mit dem Wort "ratifiziert" bezeichnet. Die beteiligten Staaten müssen also das UN-Statut ratifiziert haben, um einen anderen Staat verklagen zu können.
Deutschland hat das bisher drei Mal getan: Im ersten Verfahren ging es gegen Dänemark und die Niederlande. Streitthema waren Schürfrechte im Festlandsockel unter der Nordsee. Im zweiten Fall musste ein Fischereistreit mit Island entschieden werden. Das bisher letzte Verfahren war der „Fall LaGrand“. Zwei deutschen Bankräubern, die in den USA zum Tode verurteilt worden waren, war der konsularische Beistand des Heimatlandes verweigert worden. Obwohl die beiden Brüder 1999 in den Vereinigten Staaten hingerichtet wurden, gab der IGH im Jahr 2001 Deutschland Recht.
Die ersten Pläne zur Gründung des IGH reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück. Der russische Zar Nikolaus II. von Russland berief im Jahr 1899 eine Konferenz von 26 Staaten in Den Haag ein. Bereits auf dieser Ersten Haager Friedenskonferenz trug er seine Idee vor, eine Schiedsgerichtsbarkeit ins Leben zu rufen, die dazu beitragen soll, Kriege zu vermeiden. Staaten sollten künftig bei drohenden Konfliken erst dieses Gericht anrufen, damit die Soldaten gar nicht erst ausrücken müssten. Unterstützt wurden diese Pläne von der späteren Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner.
Seit 1946 arbeitet der IGH unter der UN-Charta als "Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen" (Art. 92). Allerdings hat er kein ausführendes Organ, das die Verwirklichung der Urteile durchsetzen könnte. Schließlich ist niemand in der Lage einen Staat ins Gefängnis zu sperren. Weil militärische Aktionen durch den IGH vermieden werden sollen, schließen sich kriegerische Handlungen sowieso aus. Trotzdem zeigen Untersuchungen, dass die meisten Urteile des Gerichtshofs befolgt werden, auch wenn der Gerichtshof für die Durchsetzung seiner Entscheidungen auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen angewiesen ist (Art. 94 Abs. 2 der Charta der Vereinten Nationen).
Bewertung insgesamt:
bisherigen Urteile, macht bitte nen Link wenn möglich,
allgemein sehr gut
dankeh trotztem
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