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Das Zollrecht gibt es fast so lange, wie Menschen ihre Siedlungen und Ländereien zu Staatengebilden zusammenschließen. Schon in der Bibel kommen Zöllner vor, die zum Beispiel Geld für den Staat eintreiben.
Die wichtigsten Aufgaben einer Zollbehörde sind die Erhebung von Zoll- und Steuerabgaben sowie die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
Der Zoll schützt auch das Urheberrecht. Firmen in Fernost kopieren oft und gerne Markenartikel und möchten diese Kopien dann sogar in Deutschland verkaufen.
Im Jahr 2010 nahm der Zoll rund 112 Mrd. Euro ein. Das entsprach etwa der Hälfte der Steuereinnahmen des Bundes. Die wichtigsten Einnahmen sind die aus den besonderen Verbrauchsteuern mit rund 64 Mrd. Euro sowie die Einfuhrumsatzsteuer mit fast 44 Mrd. Euro. 4,4 Mrd. Euro an klassischen Zöllen kommen der Europäische Union zu.
Noch immer bringen zu viele Reisende artgeschützte Souvenirs aus dem Urlaub mit. Die Sicherstellungszahlen des Zolls bestätigen dies leider auch für 2010.
Zu den weiteren Aufgaben der deutschen Zollverwaltung gehört auch die Bekämpfung der Schwarzarbeit, der Rauschgiftkriminalität und des Zigarettenschmuggels.