Warum haben die Ritter ihrem Herren einen Eid geschworen?
Die Frage kommt aus Böbrach von Fränzis.
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Zwischen einem Ritter und dem Herren für den er diente, gab es einen Lehnsvertrag. Dieser Vertrag war sehr streng und regelte die Pflichten beider Seiten, zwischen dem Ranghöheren und dem Niederen. So schuldete ein Lehnsherr seinem Ritter oder auch Vasallen (Untertanen) Achtung. Das bedeutet, er musste ihn behandeln wie einen freien Mann, durfte ihn oder einen seiner Angehörigen also nicht misshandeln. Wäre er als ein Leibeigener angesehen worden, hätte er auf eine solche menschenwürdige Behandlung keinen rechtlichen Anspruch gehabt.
Der Lehnsherr musste seinen Vasallen stets gegen alle Angriffe schützen und er musste ihn auch gerichtlich verteidigen. Er musste für seinen Unterhalt und sein Einkommen sorgen, ihm zum Beispiel ein Stück Land und Bauern übertragen, die für seinen Lebensunterhalt arbeiteten oder ihm genügend Geld geben.
Die Pflichten des Vasallen waren dagegen, seinen Herren zu achten und ihm stets auch bei repräsentativen Anlässen zur Seite zu stehen. Er musste für seinen Herren Rat abhalten und über die ihm anvertrauten Untertanen Recht sprechen. Er musste für seinen Herren jederzeit kriegsbereit sein und in die Schlacht ziehen. Falls der Herr in Not geriet, musste der Ritter ihm auch auf seiner Burg eine Bleibe geben. Er musste ihm also treu sein - das war ein Teil des Geschäftes, damit auch der Herr seinen Vertrag einhielt. Durch diesen Vertrag banden sich beide Parteien ein Leben lang aneinander. Für beide war die Treue als Voraussetzung für den Vertrag notwendig, denn schließlich mussten beide Parteien gerade in schweren Zeiten wie in Kriegssituationen oder Notlagen zu ihrem Wort stehen und für den anderen da sein.