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Nur wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtergreifung und der Selbstausschaltung des Deutschen Reichstages durch das so genannte Ermächtigungsgesetz wurden alle Parteien bis auf die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) verboten. Mit dem eher harmlos klingenden Gesetz "Gegen die Neubildung von Parteien" sicherte sich die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) mit ihren knapp zwei Millionen Mitgliedern das Monopol im Land. Die anderen politischen Parteien der ersten deutschen Republik - an der Parlamentswahl im Jahr zuvor hatten noch 29 teilgenommen - gab es nicht mehr. Nachdem die SPD bereits am 22. Juni verboten worden war, wurden per Gesetz nun auch alle anderen noch existierenden Parteien aufgelöst, womit die bereits vorher eingeleitete totale Gleichschaltung des politischen Lebens in Deutschland vollendet war. Für die Aufrechterhaltung oder Neubildung einer Partei drohten Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren.
In den anderen europäischen Staaten war man zwar besorgt über die skrupellose Zerschlagung des Rechtsstaates und den Aufbau der totalitären Partei-Diktatur in Deutschland, aber keiner unternahm etwas gegen das Regime. Im Gegenteil: Der am 15. Juli 1933 verabschiedete Vier- Mächte-Pakt zur Sicherung des Friedens in Europa wertete das Nazi-Regime sogar politisch auf.