- Anzeige -

StartRSSSitemapBannerFAQEltern-InfoShopAGBImpressumKontaktKlubvorteile
Geschichte / artikel

Seit 130 Jahren: das Ja-Wort auf dem Standesamt

Wenn ein Paar heiraten möchte, so führt der erste Weg zum Standesbeamten. Das war aber nicht immer so. Bis 1874 hatte in Deutschland allein die Kirche das Recht, Ehen zu schließen und wieder aufzulösen. 1874 wurde dieses Privileg aufgehoben: In Preußen, ein Jahr später in ganz Deutschland, wurde die Zivilehe eingeführt.

- Anzeige -


 

Das bedeutet, dass Ehen von nun an nur noch auf dem Standesamt geschlossen werden mussten. Der kirchliche Segen, den ein Paar bei der Trauung durch einen Geistlichen empfängt, war nicht mehr nötig, um als rechtmäßig verheiratet zu gelten. Das ist auch heute noch so: Wenn sich ein Paar in der Kirche das Ja-Wort gibt, ist das mehr ein symbolischer Akt. Vor dem Gesetz verheiratet ist man schon vorher.
 
Vor 130 Jahren hatte die Einführung der zivilen Behörden machtpolitische und praktische Gründe gleichermaßen: Das deutsche Kaiserreich war drauf und dran ein moderner Industriestaat zu werden. Reichskanzler Bismarck wollte deshalb einerseits staatliche Verwaltung besser durchorganisieren, andererseits die Macht der Kirche einschränken und von ihr ausgeführte Ämter auf den Staat übertragen.
 
Ein Gesetz tritt in Kraft
 
Am 23. Januar war die Einführung der Standesämter beschlossene Sache: der Preußische Landtag verabschiedete das so genannte „Preußische Personenbeurkundungsgesetz“. Darin war festgelegt, dass Eheschließungen, aber auch Geburten und Sterbefälle künftig von einer zivilen staatlichen Stelle durch einen Standesbeamten beurkundet werden müssen.
 
Bismarck hatte sein Ziel erreicht: Er hatte sich nach jahrelangen Machtrangeleien gegen die katholische Kirche (auch Kulturkampf genannt) durchgesetzt. Damit stand dem Staat ab sofort eine effektive Methode der Volkszählung und -registrierung zur Verfügung. Das war zum Beispiel wichtig, wenn Steuern eingetrieben oder junge Männer für den Wehrdienst eingezogen werden sollten.
 
Heiraten wird einfacher
 
Auch das Problem religiös gemischter Ehen bekam man in den Griff. Vor 1874 war es nämlich nicht ohne weiteres möglich, dass z.B. ein Protestant eine Jüdin ehelichte oder ein Katholik eine Frau, die gar nicht getauft war usw. Ab 1874 konnte nun problemlos in Preußen zwischen den Religionen geheiratet werden, zwei Jahre später war das dann in ganz Deutschland möglich.
 
1874 wurden die ersten 13 Standesämter in Berlin geöffnet. In den Folgejahren verbreiteten sich unzählige Behörden im ganzen Reich. Anfangs galten die bürgerlichen Eheschließungen noch als Sensation, die sogar Schaulustige anlockten. Heute ist der Gang zum Standesamt ganz normal geworden. Aus religiösen Gründen oder um des festlichen Rahmens willen, heiraten aber immer noch viele Paare zusätzlich in der Kirche.
 
Nic - 22.1.2003 / Foto: Katholische Kirche Bonn

Tierisches

Tier und Wir
In der Natur kreucht und fleucht so einiges - hier lest ihr mehr über allerlei mehr oder weniger possierliche Tierchen ...
mehr erfahren

WAS IST WAS-App

App dich schlau ...
... mit dem WAS IST WAS Dinosaurier-App!
mehr erfahren

Neuzeit ab 1492

Die Neuzeit
Wer die Gegenwart verstehen und für die Zukunft lernen will, muss die Vergangenheit kennen. Hier erfahrt ihr mehr ...
mehr erfahren

Mehr Videos?
Jetzt anmelden!


Alle Klubvorteile findet ihr hier auf einen Blick!

Mitglied werden und bei den Klubpartnern ermäßigten Eintritt erhalten!

- Anzeige -