Am 3. August 1949 trat die Satzung des Europarates in Kraft, die drei Monate zuvor von zehn Staaten in London unterzeichnet wurde. Der Europarat ist die älteste politische Organisation Europas. Was der Europarat macht und welche Länder darin vertreten sind, lest ihr hier.
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Wer gehört dazu?
Foto: Im Europapalast in Straßburg tagt der Europarat.
Der Europarat wurde 1949 gegründet. Die Gründungsmitglieder waren: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Iralien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden. Die Zahl der Mitglieder beträgt heute 47. Die USA, Kanada, Japan, Mexiko und der Vatikan genießen Beobachterstatus. Seinen Sitz hat der Europarat im Europapalast in Straßburg (Frankreich).
Ziel des Europarates
Ziel ist eine Förderung der Zusammenarbeit der europäischen Staaten in politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen. Es sollen die Demokratie, die Menschenrechte, die Rechtsstaatlichkeit, sowie Bildung und Kultur gestärkt werden. So sitzt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, zur Kontrolle der Europäischen Menschenrechts-Konvention (1950) seit 1959 in Straßburg.
Außerdem sucht man nach Lösungen für europaweite Probleme wie Rassismus, Intoleranz, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung, Korruption, Kriminalität, Drogenmissbrauch, Umweltschutz und Bioethik.
Funktion des Europarates
Der Europarat ist ein Forum zur Diskussion und Debatte über europäische Fragen. Er erlässt keine unmittelbar geltenden Rechte. Aber die Abkommen dienen dazu, die Rechtssprechung innerhalb Europas zu vereinheitlichen. Über 200 Konventionen wurden bisher verabschiedet.
Die wichtigsten Abkommen davon sind:
Der Europarat hat die gleiche Flagge wie die Europäische Union obwohl er keine Institution der EU ist.
Europäische Menschenrechtskonvention (1950)
Europäische Kulturkonvention (1954)
Europäische Auslieferungsübereinkommen (1957)
Europäische Sozialcharta (1961)
Europäische Übereinkommen über die Bekämpfung des Terrorismus (1977)
Übereinkommen zum Datenschutz (1981)
Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und erniedrigender Behandlung oder Strafe (1987)
Die Antidoping-Konvention (1989)
Konvention zum Schutz der Minderheiten (1995)
Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (1997). Die so genannte Bioethik-Konvention trat im Dezember 1999 in Kraft. Sie regelt den Umgang mit Gentechnik, Embryonenforschung und Organtransplantation. Ein Zusatzprotokoll verbietet das Klonen von Menschen. Deutschland unterzeichnete dieses Abkommen nicht, weil man den Schutz des Einzelnen in Gefahr sah.
Übereinkommen gegen Menschenhandel, Terrorismus und Geldwäsche (2005)
Übereinkommen zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (2007)
Aufbau des Europarates
Das Beschlussorgan des Europarates ist das Ministerkomitee. Alle 47 Mitgliedsstaaten werden dort durch ihre Außenminister vertreten. Beratendes Gremium ist die Parlamentarische Versammlung. Die Versammlung setzt sich aus den Vertretern der 47 Mitglieder zusammen.
Das Ministerkomitee und die Parlamentarische Versammlung überwachen gemeinsam die von den Mitgliedsstaaten eingegangenen Verpflichtungen. Der Kongress der Gemeinden und Regionen bildet die dritte Säule des Europarates und hat beratende Funktion.
Nicht verwechseln!
Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union und man darf ihn auch nicht verwechseln mit dem Europäischen Rat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).
Mehr über die Europäische Union und die Länder Europas sowie die politischen Organe erfahrt ihr auch im WAS IST WAS Band 113 Europa.
Text: ab/02.05.01, aktualisiert: Liane Manseicher, 30.04.09, Fotos: Europapalast: High Contrast: cc-by-sa; Flagge und Logo: pd. Aktualisiert: Christine Spindler, 30.07.2009