Jedes Jahr werden in Deutschland zahlreiche Filme von Nachwuchsfilmern produziert. Damit sie finanziell nicht auf der Strecke bleiben, bezuschusst das Kuratorium „Junger Deutscher Film“ ihre Arbeiten.
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Bis Mitte der 60er Jahre war die Vergabe von Staatsgeldern in der Filmförderung an eine Einspielklausel gebunden. Also nur Filme, die auch Erfolg an der Kinokasse versprachen, wurden angemessen unterstützt. Die Konsequenz: Viele Jungregisseure bekamen nicht einmal die Chance ihren ersten Spielfilm zu drehen.
Revolte gegen "Opas Kino"
Mit der Einrichtung des Kuratoriums „Junger Deutscher Film“ 1965 stiegen die Chancen von Debütanten, im Filmgeschäft Fuß zu fassen. Gegründet wurde die Vereinigung als unmittelbare Konsequenz aus dem so genannten „Obernhausener Manifest“, einer Art Kino-Revolutionsschrift, in dem der bundesdeutsche Filmnachwuchs drei Jahre zuvor gegen „Opas Kino“ und den verhassten Film der 50er Jahre protestiert hatte.
Chance für Fassbinder & Co.
Einer von vielen Kritikpunkten war auch die Filmförderung gewesen, die nun mit Mitteln aus allen Bundesländern bezuschusst werden konnte. Später berühmt gewordene Regisseure wie Werner Herzog, Rainer Maria Fassbinder und Volker Schlöndorff profitierten von dieser Neuregelung.
Vielfältige Förderung
Doch nicht nur in der Filmförderung war das Kuratorium „Junger Deutscher Film“, das heute nur noch einen Teil der vielfältigen Filmförderung darstellt, ein Pionier. Es setzte sich auch für einen besseren Vertrieb ein und förderte die Vorführung deutscher Filme bei internationalen Festivals. Neben Spielfilmen wurden auch Kurz-, Dokumentar- und Kinderfilme unterstützt.