Das ZDF wurde vor 40 Jahren ins Leben gerufen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschließt im so genannten ersten Fernsehurteil am 28. Februar 1961, dass es eine von allen Bundesländern gemeinsam getragene Fernsehanstalt geben soll.
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Die Länder erhalten die alleinige Zuständigkeit für alle Organisations- und Programmfragen im Bereich Rundfunk.
Am 6. Juni wird der Staatsvertrag über die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts Zweites Deutsches Fernsehen von den Ministerpräsidenten der Bundesländer in Stuttgart unterzeichnet. Am 1. Dezember 1961 tritt er in Kraft. Sitz des ZDFs ist nun Mainz.
Am 1. April 1963 ist es dann soweit: das ZDF beginnt die Ausstrahlung seines bundesweiten Fernsehprogramms.
Heute gestalten die Chefredaktion und die Programmdirektion das ZDF-Programm..
Diese beiden "Säulen" des Programmschaffens setzen sich aus elf Hauptredaktionen und den Programmbereichen Spielfilm sowie Kinder und Jugend zusammen.